Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung wegen bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen des Mieters im Mietrechtsstreit; Einbeziehung eines vorausgegangenen vertragswidrigen Verhaltens des Vermieters; Berücksichtigung von im Kündigungsschreiben nicht angegebenen Kündigungsgründen
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