Aktenzeichen 13 S 249/22

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RCN:
RCNVTS7UXN5BQ7Z94H

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LG Memmingen: Urteil vom 28.09.2022

Fluggastrecht, Berufung, Abtretung, Feststellung, Erstattung, Flugpreis, Gerichtsstandsvereinbarung, Revision, Zedent, Zahlung, Anspruch, Aufenthalt, Vertrag, Teilurteil, Aufwendungen, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

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Verfahrensgang

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Az. 13 S 249/22
LG Memmingen, 13 S 249/22, 28.09.2022.
Az. X ZR 118/22
Bundesgerichtshof, X ZR 118/22, 01.08.2023.
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