Aktenzeichen 10 K 1984/18

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RCNVLQ4DG7BRD4JRDM

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FG München: Urteil vom 18.03.2021

Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen, Überentnahmen bei mehrstöckiger Personengesellschaft, Betriebsbezogene Betrachtung, Entnahmen und Einlagen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG, Auswirkung der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG, Eigenkapital

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Verfahrensgang

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Az. IV R 8/21
Bundesfinanzhof, IV R 8/21, 27.09.2023.
Az. 10 K 1984/18
FG München, 10 K 1984/18, 18.03.2021.
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