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Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen, Überentnahmen bei mehrstöckiger Personengesellschaft, Betriebsbezogene Betrachtung, Entnahmen und Einlagen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG, Auswirkung der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG, Eigenkapital
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18.03.2021
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 18.03.2021, Az. 10 K 1984/18 (REWIS RS 2021, 7703)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 7703
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, IV R 8/21, 27.09.2023.
FG München, 10 K 1984/18, 18.03.2021.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit der nachträglichen Betriebsausgaben