Aktenzeichen 1 BvR 2120/10, 1 BvR 2146/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20151208.1bvr212010
RCN:
RCNUZ56A5JZCRH24GR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.12.2015

Nichtannahmebeschluss: Anwendungsvorrang des § 6a BJagdG (Befriedung von Jagdbezirken aus ethischen Gründen) gegenüber abweichendem, älteren Landesrecht (hier: Art 6 JagdG BY 1987) - mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Möglichkeit eines Antrags auf Befriedung eines im Eigentum einer juristischen Person stehenden Jagdbezirks gem § 6a BJagdG

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2120/10, 1 BvR 2146/10
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2120/10, 1 BvR 2146/10, 08.12.2015.
Az. 3 B 89/09
Bundesverwaltungsgericht, 3 B 89/09, 23.06.2010.
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