Aktenzeichen IV ZR 147/10

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RCNU6QS8XMTTM4HP8U

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.04.2012

Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen: Anerkennungsfähigkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem Verschulden

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 147/10
Bundesgerichtshof, IV ZR 147/10, 18.04.2012.
Az. 4 U 19/09
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 19/09, 04.06.2009.
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