Aktenzeichen 3 StR 426/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:060218B3STR426.17.1
RCN:
RCNTQ659QHT8YGARSL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.02.2018

Revision des Nebenklägers in Strafsachen: Revisionsbegründung durch Bezugnahme auf Schriftsätze oder Aktenbestandteile

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Verfahrensgang

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Az. 3 StR 426/17
Bundesgerichtshof, 3 StR 426/17, 06.02.2018.
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