Aktenzeichen 6 AZR 789/11

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ECLI:
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RCN:
RCNTHE47HJLHB6EGCS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 20.06.2013

Keine Zustimmung des Treuhänders zur Verfügung des Schuldners über den Inhalt seines Arbeitsvertrags in der Verbraucherinsolvenz

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Verfahrensgang

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Az. 6 AZR 789/11
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 789/11, 20.06.2013.
Az. 6 Ca 1302/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 6 Ca 1302/11, 13.07.2011.
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