Aktenzeichen 4 StR 67/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:210420B4STR67.20.0
RCN:
RCNTETK53HPF6ALD5N

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.04.2020

Revision im Jugendstrafverfahren: Erfordernis der Angabe des Rechtsmittelziels

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 67/20
Bundesgerichtshof, 4 StR 67/20, 21.04.2020.
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