Aktenzeichen 18 O 3407/23

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ECLI:
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RCN:
RCNT57WHAN73S35NNE

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LG Nürnberg-Fürth: Urteil vom 15.12.2023

Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Gesetzliches Verbot, Spielvertrag, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, Glücksspiel im Internet, Online-Glücksspiel, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Individualschutz, Nichtigkeitsfolge, Glücksspielstaatsvertrag, Anderweitige Erledigung, Anerkennung und Vollstreckung, Prozeßbevollmächtigter, Glücksspielaufsichtsbehörde, Deliktsrecht, Schutzgesetzcharakter, Strafrechtliche Maßnahme

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