Aktenzeichen 26 W (pat) 59/13

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RCN:
RCNSP25RZ7EDUQ5RK5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 16.03.2016

Markenbeschwerdeverfahren – Gegenvorstellung gegen Gegenstandswertfestsetzung - zur Statthaftigkeit - Abgrenzung zur Anhörungsrüge – zur Änderung eines an sich unanfechtbaren Beschlusses auf Gegenvorstellung hin – keine Rechtsverletzung – kein Abweichen vom festgesetzten Regelgegenstandswert

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 13.08.2015

Markenbeschwerdeverfahren – Gegenstandswert - zur Zulässigkeit – zur Festsetzung des Gegenstandswertes

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 01.10.2014

Markenbeschwerdeverfahren – Definition einer Gegenvorstellung - zur Zulässigkeit einer Gegenvorstellung – zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 23.07.2014

Markenbeschwerdeverfahren – zu Zulässigkeit der Beschwerde – Eingang der Beschwerde beim BPatG – unterbliebene Weiterleitung an das DPMA – Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – zum Rechtsschutzbedürfnis - Beschwerdeführer beantragt Löschung seiner Marke bzgl. der Waren, hinsichtlich derer die Markenstelle die Marke gelöscht hat – Auslegung als teilweiser Verzicht auf die Marke - fehlende Beschwer - Widerspruchsverfahren wird von der inzwischen bestandskräftigen Löschung der Marke wegen bösgläubiger Markenanmeldung überlagert – Kostenauferlegung

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