Schadensersatz bei Verletzung durch einen Verkehrsunfall: Ausgrenzung späterer Schadensfolgen aus dem vom Schädiger zu verantwortenden Gefahrenbereich bei Berufswechsel des Verletzten; Vorliegen einer klaren Zäsur durch eigenverantwortliche Entscheidung des Verletzten; Beweislast für die Voraussetzungen einer Zäsur
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