Aktenzeichen VI ZR 92/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:141117BVIZR92.17.0
RCN:
RCNRZYP94RJZTSRN2C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.11.2017

Schadensersatz bei Verletzung durch einen Verkehrsunfall: Ausgrenzung späterer Schadensfolgen aus dem vom Schädiger zu verantwortenden Gefahrenbereich bei Berufswechsel des Verletzten; Vorliegen einer klaren Zäsur durch eigenverantwortliche Entscheidung des Verletzten; Beweislast für die Voraussetzungen einer Zäsur

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 92/17
Bundesgerichtshof, VI ZR 92/17, 14.11.2017.
Az. 10 U 1006/16
OLG München, 10 U 1006/16, 25.01.2017. OLG München, 10 U 1006/16, 30.11.2016.
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