Aktenzeichen I ZB 22/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.04.2012

Markenanmeldung: Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Starsat" - Starsat

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Verfahrensgang

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Az. 30 W (pat) 59/09
Bundespatentgericht, 30 W (pat) 59/09, 15.11.2012. Bundespatentgericht, 30 W (pat) 59/09, 25.11.2010.
Az. I ZB 22/11
Bundesgerichtshof, I ZB 22/11, 04.04.2012.
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