Aktenzeichen 6 K 1420/17

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RCNQULA5CTZ8JTTTX9

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FG München: Urteil vom 08.10.2019

Künstliche Befruchtung -Steuerrechtliche aussergewöhnliche Umstände

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Verfahrensgang

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Az. 6 K 1420/17
FG München, 6 K 1420/17, 08.10.2019.
Az. VI R 35/19
Bundesfinanzhof, VI R 35/19, 25.01.2022.
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