Aktenzeichen X ZB 1/13

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ECLI:
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RCN:
RCNQG37LF3R5USGB52

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.12.2014

Rechtsbeschwerde im Löschungsverfahren für ein aus einem europäischen Patent abgeleitetes Gebrauchsmuster: Anforderungen an eine fehlerfreie Auseinandersetzung des Bundespatentgerichts mit einer abweichenden Rechtsauffassung des Europäischen Patentamts bzw. des Gerichts eines anderen Mitgliedstaates - Sitzplatznummerierungseinrichtung

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Verfahrensgang

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Az. X ZB 1/13
Bundesgerichtshof, X ZB 1/13, 02.12.2014.
Az. 35 W (pat) 410/10
Bundespatentgericht, 35 W (pat) 410/10, 07.08.2012.
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