Aktenzeichen III ZR 225/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:150721UIIIZR225.20.0
RCN:
RCNQFKBJ7GGRLMEB2A

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.07.2021

Pflegeheimvertrag: Vorrang des Leistungserbringungsrechts nach dem SGB XI vor vertraglichen Vereinbarungen bei mittelbarer Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch eine private Pflegeversicherung; Wirksamkeit der Vereinbarung einer Platz- oder Reservierungsgebühr für die Zeit vor der Aufnahme in das Pflegeheim bis zum tatsächlichen Einzugstermin

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 225/20
Bundesgerichtshof, III ZR 225/20, 15.07.2021.
Az. 13 S 148/19
Landgericht Köln, 13 S 148/19, 26.08.2020.
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