Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - versehentlicher Telefax-Versand der Beschwerdebegründung an BGH statt BVerfG - keine Weiterreichung im ordentlichen Geschäftsgang möglich, da Telefaxversand am Nachmittag des letzten Tags der Frist erfolgte
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