Aktenzeichen 2 BvR 878/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150115.2bvr087814
RCN:
RCNZMKZKNRW486CEVU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 15.01.2015

Nichtannahmebeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen - Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten - hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche - ausnahmsweise kein Beruhen der erstinstanzlichen Entscheidung auf Transparenzverstoß - Gegenstandswertfestsetzung

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 04.06.2014

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - Unzulängliche Bekanntgabe bzw Protokollierung von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO)

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 878/14
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 878/14, 15.01.2015. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 878/14, 04.06.2014.
Az. 1 StR 200/13
Bundesgerichtshof, 1 StR 200/13, 29.11.2013.
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