Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG) durch Ausschluss eines Schwerbehinderten von Sozialplanabfindung wegen bestehender Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente - Benachteiligung aufgrund einer Behinderung (§ 1 AGG) zumindest hinreichend ausgeglichen
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