Markenbeschwerdeverfahren – "Porträtfoto Marlene Dietrich (Bildmarke)" – Bindung an die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof - Unterscheidungskraft – keine Freihaltungsbedürfnis
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.