Aktenzeichen I ZB 62/09

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ECLI:
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RCN:
RCNGP7D2EMWL8JK96N

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.03.2010

Markeneintragung: Prüfung des Eintragungshindernisses unzureichender Unterscheidungskraft einer Bildmarke - Marlene-Dietrich-Bildnis

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 62/09
Bundesgerichtshof, I ZB 62/09, 31.03.2010.
Az. 29 W (pat) 147/03
Bundespatentgericht, 29 W (pat) 147/03, 06.10.2010.
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