Aktenzeichen VI ZB 70/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:100418BVIZB70.16.0
RCN:
RCNPFS9GZKPKUV9UAZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.04.2018

Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten nach einem in Unkenntnis der Berufungsrücknahme des Klägers erfolgten Antrag auf Zurückweisung der Berufung

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Verfahrensgang

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Az. VI ZB 70/16
Bundesgerichtshof, VI ZB 70/16, 10.04.2018.
Az. 11 W 1761/16
OLG München, 11 W 1761/16, 30.11.2016.
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