Aktenzeichen 1 BvR 1305/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160906.1bvr130513
RCN:
RCNP7Z7YTQMDNBFWEY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 06.09.2016

Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen einer ggf gegen Art 101 Abs 1 S 2 GG verstoßenden bewussten Abweichung des nationalen Gerichts von der Rspr des EuGH ohne Vorlagebereitschaft - hier: Kürzung von Emissionsberechtigungen und europäisches Beihilfenrecht - keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Unterlassen einer EuGH-Vorlage - mangelnde Darlegung der Beschwerdebefugnis - Substantiierungsmängel

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 1305/13
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1305/13, 06.09.2016.
Az. 7 C 11/10
Bundesverwaltungsgericht, 7 C 11/10, 10.10.2012.
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