Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA gegen Ausgangsbeschränkung gem § 5 Abs 2, Abs 3 der 2. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV - juris: CoronaVV BY 3) - fehlende Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren - Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) trotz lediglich befristeter Geltung der angegriffenen Norm nicht geboten
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