Aktenzeichen II ZB 7/07

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.06.2011

Aktienrechtliches Spruchverfahren: Kostentragung bei Rücknahme der Beschwerde

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Verfahrensgang

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Az. II ZB 7/07
Bundesgerichtshof, II ZB 7/07, 06.06.2011.
Az. 20 W 6/06
Oberlandesgericht Hamm, 20 W 6/06, 08.09.2006.
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