Aktenzeichen VIII ZB 91/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNNVCAHCV7P93J77L

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.04.2010

Unterschiedliche Bewertung der Beschwer durch erst- und zweitinstanzliches Gericht: Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das Berufungsgericht

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZB 91/09
Bundesgerichtshof, VIII ZB 91/09, 27.04.2010.
Az. 19 U 96/09
Oberlandesgericht Hamm, 19 U 96/09, 16.10.2009.
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