Aktenzeichen 3 StR 193/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:240821B3STR193.21.0
RCN:
RCNNMS3CL4L67M64HZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.08.2021

Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.: Strafzumessung bei Eindringen mit einer Sache; Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Internetveröffentlichung von Sitzungsterminen

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Verfahrensgang

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Az. 3 StR 193/21
Bundesgerichtshof, 3 StR 193/21, 24.08.2021.
Az. 34 KLs 4/18
Landgericht Mönchengladbach, 34 KLs 4/18, 15.01.2021.
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