Aktenzeichen 27 W (pat) 131/10

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ECLI:
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RCN:
RCNNK4DNLVFWA36YVM

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 01.09.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "Deutschlands schönste Seiten" – beschreibender Begriffsinhalt für Verlagserzeugnisse und Dienstleistungen der Klasse 41 - Übung der Kennzeichnungsgestaltung bei Verlagsprodukten für Publikationen, Druckerzeugnisse und damit verbundene Dienstleistungen begründet keine Unterscheidungskraft - Unterscheidungskraft muss markenrechtlichen Voraussetzungen entsprechen – Unterscheidungskraft darf nicht den geringeren Anforderungen an Werktitel folgen

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 68/11
Bundesgerichtshof, I ZB 68/11, 13.09.2012.
Az. 27 W (pat) 131/10
Bundespatentgericht, 27 W (pat) 131/10, 01.09.2011.
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