Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Handhabung des § 5 KSchG zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage - vorliegend keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)
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