Nichtannahmebeschluss: Zur Altersversorgung eines wegen Überschreitung der beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenze dienstvertraglich weiterbeschäftigten Hochschullehrers der ehemaligen DDR (teilw. Parallelentscheidung zu BVerfG, 16.01.2017, 1 BvR 861/13) - Verfassungsbeschwerde teils wegen Subsidiarität unzulässig, iÜ unbegründet
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