Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Strafvollzugsverfahren (§§ 109ff StVollzG) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Antrag eines Strafgefangenen auf Duldung der Beschaffung von Medikamenten zur Lebensbeendigung
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