Aktenzeichen V ZB 119/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:190919BVZB119.18.0
RCN:
RCNMGV2SKM98QBWZXA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.09.2019

Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter Willenserklärungen: Prüfung der Vertretungsmacht; eingeschränkter Prüfungsmaßstab hinsichtlich der materiell-rechtlichen Wirksamkeit einer Vollmacht; Bestreiten der Wirksamkeit der zu vollziehenden Erklärung durch einen Beteiligten; Ankündigung des beabsichtigten Vollzugs in einem Vorbescheid

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 119/18
Bundesgerichtshof, V ZB 119/18, 19.09.2019.
Az. 44 T 356/18
LG Memmingen, 44 T 356/18, 28.06.2018.
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