Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter Willenserklärungen: Prüfung der Vertretungsmacht; eingeschränkter Prüfungsmaßstab hinsichtlich der materiell-rechtlichen Wirksamkeit einer Vollmacht; Bestreiten der Wirksamkeit der zu vollziehenden Erklärung durch einen Beteiligten; Ankündigung des beabsichtigten Vollzugs in einem Vorbescheid
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