Aktenzeichen VIII ZR 290/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:131020BVIIIZR290.19.0
RCN:
RCNMB2UUXCYCKX6NBV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.10.2020

Eigener wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung; Darlegung des Übersteigens der Wertgrenze innerhalb der Frist der Nichtzulassungsbeschwerde

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.08.2020

Eigener wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 290/19
Bundesgerichtshof, VIII ZR 290/19, 13.10.2020. Bundesgerichtshof, VIII ZR 290/19, 05.08.2020.
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