Aktenzeichen VIa ZB 22/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:220523BVIAZB22.22.0
RCN:
RCNLVMNQWD3WEEK44S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.05.2023

Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit des Honorars des vom Hauptbevollmächtigten einer Partei beauftragten Terminsvertreters als Aufwendungen des Hauptbevollmächtigten

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Verfahrensgang

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Az. 11 W 467/22
OLG München, 11 W 467/22, 12.08.2022.
Az. VIa ZB 22/22
Bundesgerichtshof, VIa ZB 22/22, 22.05.2023.
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