Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.03.2015
Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung mit Genussrechtsvereinbarung über ein Nominaldarlehen: Rechtliche Einordnung und Aufhebbarkeit; Kondizierung und/oder Insolvenzanfechtung von Zinszahlungen einer insolvenzreifen GmbH auf die Verbindlichkeit