Aktenzeichen IX ZR 133/14

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RCN:
RCNLCR49V5RHQBD8JU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.03.2015

Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung mit Genussrechtsvereinbarung über ein Nominaldarlehen: Rechtliche Einordnung und Aufhebbarkeit; Kondizierung und/oder Insolvenzanfechtung von Zinszahlungen einer insolvenzreifen GmbH auf die Verbindlichkeit

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Verfahrensgang

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Az. I-12 U 87/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-12 U 87/13, 20.05.2014.
Az. IX ZR 133/14
Bundesgerichtshof, IX ZR 133/14, 05.03.2015.
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