Aktenzeichen VIII ZR 137/12

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ECLI:
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RCN:
RCNL7BD4YVSJMPJV7R

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.03.2013

Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für salvatorische Klauseln in einem Formularmietvertrag; Gesamtunwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.11.2012

Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für salvatorische Klauseln in einem Formularmietvertrag; Gesamtunwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 137/12
Bundesgerichtshof, VIII ZR 137/12, 05.03.2013. Bundesgerichtshof, VIII ZR 137/12, 20.11.2012.
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