Aktenzeichen 35 Ca 15754/20

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ECLI:
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RCN:
RCNL3Q5DQNLLN95TNN

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ArbG München: Urteil vom 04.08.2021

Schadensersatzanspruch, Arbeitgeber, Revision, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Leistungen, Berufung, Anrechnung, Tarifvertragsparteien, Befristungsabrede, Arbeit, Ausschlussfrist, Auslegung, Neuberechnung, Bundesrepublik Deutschland, Erstattung der Kosten, Kosten des Rechtsstreits

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Verfahrensgang

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Az. 35 Ca 15754/20
ArbG München, 35 Ca 15754/20, 04.08.2021.
Az. 6 AZR 124/22
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 124/22, 16.03.2023.
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