Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (juris: DRNeuG SN) verfassungsrechtlich unbedenklich - keine vor Art 125a Abs 1 S 2 GG unzulässige Mischlage von Bundes- und Landesrecht - keine unzulässige belastende Rückwirkung - Stichtags- und Übergangsregelung sachgerecht
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