Aktenzeichen 1 StR 415/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:210318B1STR415.17.0
RCN:
RCNK6RWXVZPW47MHG8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.03.2018

Recht des Angeklagten auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger: Berücksichtigung von Begehren des Wahlverteidigers bei der Terminierung der Hauptverhandlung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.12.2017

Betäubungsmitteldelikt: Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 415/17
Bundesgerichtshof, 1 StR 415/17, 21.03.2018. Bundesgerichtshof, 1 StR 415/17, 06.12.2017.
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