Aktenzeichen 1 StR 335/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.02.2015

Verständigung im Strafverfahren: Umfang der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 335/14
Bundesgerichtshof, 1 StR 335/14, 11.02.2015.
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