Aktenzeichen 2 AV 5/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNJM9E9M7EQ6P5ECA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 22.08.2013

Bestimmung des zuständigen Gerichts; Normenkontrollantrag gegen den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Rechtsmissbrauch; Sachentscheidung durch an der Beschlussfassung über den Geschäftsverteilungsplan beteiligten Richter

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Verfahrensgang

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Az. 2 B 109/13
Bundesverwaltungsgericht, 2 B 109/13, 30.10.2014.
Az. 2 AV 5/13
Bundesverwaltungsgericht, 2 AV 5/13, 22.08.2013.
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