Aktenzeichen VIII ZR 267/09

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RCNJ8Q3A2AR86LTGGH

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.07.2010

Räumungsprozess nach fristloser Wohnraummietvertragskündigung wegen Zahlungsverzugs: Unwirksamwerden der Kündigung durch Ausgleich der Mietrückstände seitens einer öffentlichen Stelle und erneute Kündigung wegen unterbliebenem Ausgleich der Verfahrenskosten im erledigten Prozess durch den zahlungsunfähigen Miter

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