Nichtannahmebeschluss: Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine Verletzung der Berufsfreiheit bzw der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit betroffener Unternehmen - zudem keine Verletzung des Gleichheitssatzes - Beiträge zur Insolvenzsicherung als nichtsteuerliche Abgabe (Sonderabgabe) zulässig - keine Bedenken gegen Rechtsanwendung im Ausgangsverfahren
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