Aktenzeichen 6 StR 399/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:270121B6STR399.20.0
RCN:
RCNJ2ANTFSJQ8QTPV3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.01.2021

Strafverfahren: Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors durch das Revisionsgericht; Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen im Rahmen der Strafzumessung

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Verfahrensgang

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Az. 6 StR 399/20
Bundesgerichtshof, 6 StR 399/20, 27.01.2021.
Az. 22 KLs 5/20
Landgericht Krefeld, 22 KLs 5/20, 31.07.2020.
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