Aktenzeichen 1 BvR 846/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210305.1bvr084619
RCN:
RCNHXEP3K4XJBLNTDW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 05.03.2021

Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides

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Verfahrensgang

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Az. III R 19/17
Bundesfinanzhof, III R 19/17, 13.09.2018.
Az. 1 BvR 846/19
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 846/19, 05.03.2021.
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