Aktenzeichen 6 AZR 339/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2019:140319.U.6AZR339.18.0
RCN:
RCNHSZ377QUH7EQWLX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 14.03.2019

Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 26b und des § 27b TVÜ-AVH

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Verfahrensgang

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Az. 6 AZR 339/18
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 339/18, 14.03.2019.
Az. 7 Ca 236/17
Arbeitsgericht Hamburg, 7 Ca 236/17, 30.11.2017.
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