Aktenzeichen 2 BvR 554/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201005.2bvr055420
RCN:
RCNHGYHLLJ7LDWAAVT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.10.2020

Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Strafbefehl trotz sich aufdrängender Anhaltspunkte für Unwirksamkeit seiner Zustellung wegen mangelnder Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten verletzt diesen in Grundrechten aus Art 19 Abs 4, Art 103 Abs 1 sowie Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG - Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers verletzt Recht auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 07.05.2020

Teilweise erfolgreicher Eilantrag: Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe aufgrund einer Folgenabwägung - keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist des § 410 StPO sowie keine Beiordnung eines Anwalts für fachgerichtliches Einspruchsverfahren, da grds kein statthaftes Ziel einer Verfassungsbeschwerde

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