Aktenzeichen I S 22/11

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RCN:
RCNHEL4RZH5SLR4N6Q

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 06.10.2011

Halbabzugsverbot bei geringfügigen Kaufpreisen

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Verfahrensgang

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Az. I S 22/11
Bundesfinanzhof, I S 22/11, 06.10.2011.
Az. I R 97/10
Bundesfinanzhof, I R 97/10, 20.04.2011.
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