Aktenzeichen VI ZB 34/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:180918BVIZB34.17.0
RCN:
RCNHAP3BRBA463UZ6P

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.09.2018

Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung einer öffentlichen Zustellung der Klageschrift: Gesetzlicher Richter bei Entscheidung des Einzelrichters in der Sache und bei Zulassung der Rechtsbeschwerde; hinreichend bestimmte Bezeichnung des Beklagten bei Verwendung eines Aliasnamens

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