Aktenzeichen X ZR 85/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:231121UXZR85.20.0
RCN:
RCNGWALFF9SRJTVWHN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.11.2021

Haftung bei Gepäckbeschädigung im internationalen Luftverkehr: Ermittlung des für den Gerichtsstand maßgebenden Bestimmungsorts bei einem als einheitliche Leistung vereinbarten Hin- und Rückflug

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Verfahrensgang

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Az. 1 S 27/20
Landgericht Dortmund, 1 S 27/20, 22.09.2020.
Az. X ZR 85/20
Bundesgerichtshof, X ZR 85/20, 23.11.2021.
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